Fair abrechnen, clever sparen

Clever sparen

Nachweis des Gartenwasserverbrauchs

Gemäß der Entwässerungsgebührensatzung des CEB können Wassermengen, die nachweislich auf Ihrem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten werden, bei der Berechnung der Abwassermenge abgezogen werden. Hierfür ist der Einbau eines geeichten und fest installierten Gartenwasserzählers erforderlich. Unverplombte Zapfstellenzähler sind nicht zulässig. Die Installation muss den Vorgaben des CEB entsprechen, die im entsprechenden Merkblatt detailliert beschrieben sind.

Ablesung und Meldung der Zählerstände

Um den Abzug korrekt zu berücksichtigen, ist es notwendig, den Stand Ihres Gartenwasserzählers jährlich abzulesen und dem CEB bis zum 10. Januar des Folgejahres zu melden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Online-Formular: Füllen Sie das entsprechende Formular auf der CEB-Website aus und senden Sie es elektronisch ab.
    Hier geht es zur Gartenwasser-Zählerstandserfassung.
  • Papierformular: Sie können das Ableseformular herunterladen, ausfüllen und per Post oder Fax an den CEB senden.

Bitte beachten Sie, dass verspätet eingereichte oder unvollständige Meldungen nicht berücksichtigt werden können.

Durch die genaue Erfassung Ihres Gartenwasserverbrauchs leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur gerechten Gebührenverteilung, sondern können auch Ihre individuellen Abwasserkosten reduzieren.
Für detaillierte Informationen zum Einbau und zur Nutzung von Gartenwasserzählern sowie zu den geltenden Bestimmungen steht Ihnen der CEB Coburg gerne beratend zur Seite.

Verbrauch erfassen, Gebühren sparen

Wasser, das Sie zur Bewässerung Ihres Gartens nutzen, gelangt nicht in die Kanalisation und sollte daher nicht in die Berechnung der Abwassergebühren einfließen. Der CEB Coburg ermöglicht es Ihnen, durch den Einsatz geeichter Gartenwasserzähler, diesen Verbrauch genau zu erfassen und Ihre Gebühren entsprechend anzupassen.

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