Sicher durch den Winter

Sicher durch die kalte Jahreszeit

Wenn Schnee und Eis Coburg in eine Winterlandschaft verwandeln, ist der CEB im Einsatz, um Straßen, Wege und Plätze verkehrssicher zu halten. Gleichzeitig gilt: Auch Bürger:innen tragen Verantwortung, wenn es um die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen geht.

Wer ist wofür zuständig?

Der CEB übernimmt den Winterdienst auf:

  • Hauptverkehrsstraßen
  • Durchgangsstraßen
  • wichtigen Gehwegen und Haltestellenbereichen
  • Treppenanlagen im öffentlichen Raum

Unsere Fahrzeuge sind mit Räumschild und Streugerät ausgestattet und nach Prioritäten im Stadtgebiet unterwegs – auch nachts und am Wochenende.

Straßenreinigungs- und Winterdienst-VO

Einsatzzeiten & Priorisierung der Straßen

Dringlichkeitsstufen I bis III
Da nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, erfolgt der Winterdienst nach Priorität:

  1. Hauptverkehrsstraßen, Busstrecken & steile Straßen
  2. Nebenstraßen mit höherem Verkehrsaufkommen
  3. Wohnstraßen mit geringem Gefälle

Räumungszeiten
🕒 Einsatzbeginn: ab 03:00 Uhr morgens für die wichtigsten Verkehrswege
🕒 Letzter Einsatz: bis 21:00 Uhr bei starkem Schneefall

Handwinterdienst – Sicherheit für Fußgänger

Neben den großen Räumfahrzeugen sind unsere Mitarbeiter im Handwinterdienst im Einsatz, um besonders wichtige Fußwege und öffentliche Flächen zu räumen:

✔ Geh-, Treppen- und Radwege
✔ Straßenübergänge
✔ Bushaltestellen
✔ Altglas- und Altkleidercontainer-Stellplätze

Einsatzzeiten: Täglich ab 06:00 Uhr morgens, bei starkem Schneefall bis 20:00 Uhr.

Kostenloser Streusplitt für Bürger

Während der Wintermonate stellt der CEB kostenlosen Streusplitt für Bürger zur Verfügung.

📍 Ausgabeort: Wertstoffhof Coburg, Glender Straße 27
📅 Zeitraum: 15. November – 31. März
🕙 Öffnungszeiten: Montag – Samstag, 10:00 – 17:00 Uhr

Tipp: Bitte bringen Sie ein geeignetes Behältnis für die Abholung mit.

Ihre Räum- und Streupflicht als Anwohner

Als Eigentümer, Hausverwaltung oder Mieter (je nach Regelung) sind Sie verpflichtet, die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Zufahrten zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt:

  • bei Schnee, Eisglätte und Schneematsch
  • werktags von 7 bis 20 Uhr
  • sonn- und feiertags ab 8 Uhr

🚫 Verboten: Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z. B. bei extremer Glätte). Greifen Sie bitte auf Splitt, Sand oder Granulat zurück.

Winterdienst-Flyer:

Ihre Aufgaben kompakt zusammengefasst als PDF

CEB-Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

CEB-Verwaltung (SÜCENTER)
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg
Montag, Dienstag und Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
CEB-Werkstoffhof
Glender Straße 27
96450 Coburg
Dienstag bis Samstag (Winterzeit)
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Samstag (Sommerzeit)
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wir beraten Sie gerne auch außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu  direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 09561 749-5555.
(Mo-Do: 07:00-16:30 Uhr; Fr: 07:00-12:00 Uhr)

Suchen
Loading…
Loading the web debug toolbar…
Attempt #