Sicher durch den Winter
Sicher durch die kalte Jahreszeit
Wenn Schnee und Eis Coburg in eine Winterlandschaft verwandeln, ist der CEB im Einsatz, um Straßen, Wege und Plätze verkehrssicher zu halten. Gleichzeitig gilt: Auch Bürger:innen tragen Verantwortung, wenn es um die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen geht.
Wer ist wofür zuständig?
Der CEB übernimmt den Winterdienst auf:
- Hauptverkehrsstraßen
- Durchgangsstraßen
- wichtigen Gehwegen und Haltestellenbereichen
- Treppenanlagen im öffentlichen Raum
Unsere Fahrzeuge sind mit Räumschild und Streugerät ausgestattet und nach Prioritäten im Stadtgebiet unterwegs – auch nachts und am Wochenende.
Einsatzzeiten & Priorisierung der Straßen
Dringlichkeitsstufen I bis III
Da nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, erfolgt der Winterdienst nach Priorität:
- Hauptverkehrsstraßen, Busstrecken & steile Straßen
- Nebenstraßen mit höherem Verkehrsaufkommen
- Wohnstraßen mit geringem Gefälle
Räumungszeiten
🕒 Einsatzbeginn: ab 03:00 Uhr morgens für die wichtigsten Verkehrswege
🕒 Letzter Einsatz: bis 21:00 Uhr bei starkem Schneefall
Handwinterdienst – Sicherheit für Fußgänger
Neben den großen Räumfahrzeugen sind unsere Mitarbeiter im Handwinterdienst im Einsatz, um besonders wichtige Fußwege und öffentliche Flächen zu räumen:
✔ Geh-, Treppen- und Radwege
✔ Straßenübergänge
✔ Bushaltestellen
✔ Altglas- und Altkleidercontainer-Stellplätze
Einsatzzeiten: Täglich ab 06:00 Uhr morgens, bei starkem Schneefall bis 20:00 Uhr.
Kostenloser Streusplitt für Bürger
Während der Wintermonate stellt der CEB kostenlosen Streusplitt für Bürger zur Verfügung.
📍 Ausgabeort: Wertstoffhof Coburg, Glender Straße 27
📅 Zeitraum: 15. November – 31. März
🕙 Öffnungszeiten: Montag – Samstag, 10:00 – 17:00 Uhr
Tipp: Bitte bringen Sie ein geeignetes Behältnis für die Abholung mit.
Ihre Räum- und Streupflicht als Anwohner
Als Eigentümer, Hausverwaltung oder Mieter (je nach Regelung) sind Sie verpflichtet, die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Zufahrten zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt:
- bei Schnee, Eisglätte und Schneematsch
- werktags von 7 bis 20 Uhr
- sonn- und feiertags ab 8 Uhr
🚫 Verboten: Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden (z. B. bei extremer Glätte). Greifen Sie bitte auf Splitt, Sand oder Granulat zurück.