Niederschlagswasser & Gebühr

Was Eigentümer wissen sollten

Regen fällt vom Himmel – doch sobald er auf Ihrem Grundstück landet und über befestigte Flächen abgeleitet wird, ist das ein Thema für die Entwässerung und den CEB. Denn gemäß gesetzlicher Vorgaben erhebt der CEB eine Gebühr für die Ableitung und ggf. Behandlung von Niederschlagswasser.

Gebühr

Wann fällt eine Niederschlagswassergebühr an?

Die Gebühr wird für alle sogenannten abflusswirksamen Flächen erhoben – also:

  • Versiegelte Flächen wie Dächer, Einfahrten, Terrassen, gepflasterte Höfe usw.
  • Teilversiegelte Flächen, z. B. Rasengittersteine oder Schotterflächen
  • Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind

Berechnung

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Grundlage ist die Größe und Beschaffenheit Ihrer abflusswirksamen Flächen. Diese werden durch den CEB erfasst und bewertet.

Gut zu wissen:
Ortsfeste Regenwasserzisternen ab 2.000 Litern Volumen können gebührenmindernd berücksichtigt werden, sofern das gesammelte Wasser auf dem Grundstück verbleibt.

Bei Neubau oder Änderungen

Meldepflicht beachten!

  • Die Flächen von Neubauten werden bei der vorgeschriebenen Abnahme der Entwässerungsanlage durch den CEB ermittelt.
  • Auch nachträgliche Veränderungen an bestehenden Flächen (z. B. neue Pflasterung oder Flächenentsiegelung) sind anzuzeigen – und je nach Umfang genehmigungspflichtig.

Bitte melden Sie solche Änderungen frühzeitig – damit die Gebühr korrekt und fair berechnet werden kann.

Wie hoch ist die Gebühr?

Die aktuelle Gebühr sowie Details zur Bewertung der Flächen entnehmen Sie bitte unserer:

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